Energieausweis
Ihr Effizienzprofil auf einen Blick
Der Energieausweis ist der Steckbrief für jedes Gebäude – egal ob Wohn- oder Nichtwohngebäude. Er zeigt transparent, wie effizient die Immobilie arbeitet: von der Heiztechnik über die Dämmung bis hin zu Dach, Fenstern und Türen.
Wer seine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, kommt an diesem Dokument nicht vorbei. Je nach Objekt wird entweder ein Verbrauchsausweis (auf Basis der tatsächlichen Heizkosten) oder ein Bedarfsausweis (auf Basis der Bausubstanz und Technik) erstellt.
Wichtig:
Jeder Energieausweis ist 10 Jahre gültig und muss danach erneuert werden.
Verbrauchsausweis
Energieeffizienz anhand realer Daten
Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbräuchen der vergangenen Jahre. Er kommt immer dann zum Einsatz, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das Gebäude hat seinen Bauantrag nach dem 01.11.1977, oder
- es befinden sich mehr als fünf Wohneinheiten darin.
Bedarfsausweis
Energieeffizienz wissenschaftlich berechnet
Der Bedarfsausweis bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten. Grundlage sind detaillierte Berechnungen zu Bausubstanz und Anlagentechnik.
Dieser Ausweis ist verpflichtend, wenn:
- der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und
- das Gebäude vier oder weniger Wohneinheiten umfasst,
sofern seitdem keine energetische Sanierung nach aktuellem Standard erfolgt ist.
Energieausweis für Nichtwohngebäude
Auch Bürogebäude, Lagerhallen, Verkaufsflächen oder öffentliche Einrichtungen brauchen einen Energieausweis. Er zeigt, wie effizient ein Nichtwohngebäude arbeitet.
Pflicht:
Beim Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung oder Neubau
Gültigkeit:
10 Jahre – danach muss ein neuer Ausweis erstellt werden
Aushangpflicht:
Für öffentliche Gebäude ab 250 m² (privat ab 500 m²)
Inhalte:
Energiewerte, CO₂-Emissionen, Verbesserungsempfehlungen
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